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Newsletter StMUG - Pressemitteilung - Kernkraftwerk Temelín: Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung - Unterlagen zur grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung liegen aus
Pressemitteilung
München, 30. Juli 2010
PM 106/10
Kernkraftwerk TemelÃn: Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung - Unterlagen zur grenzüberschreitenden Ãffentlichkeitsbeteiligung liegen aus
Die Dokumentation zu den Umweltauswirkungen der Erweiterung des Kernkraftwerks TemelÃn in der Tschechischen Republik liegt aus. Sie kann vom 2. bis 31. August 2010 im Bayerischen Umweltministerium von 09.00 bis 15.00 Uhr oder im Internet unter www.reaktorsicherheit.bayern.de eingesehen werden. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen von den Landratsämtern der bayerischen Landkreise ausgelegt, die an die deutsch-tschechische Landesgrenze unmittelbar anschlieÃen. Auch in den Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte Hof, Passau und Weiden können die Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bürgerinnen und Bürgern in Bayern
ist die Möglichkeit eröffnet, bis zum
31. August
2010 Stellungnahmen in deutscher Sprache direkt dem
Tschechischen Umweltministerium oder dem Bayerischen
Umweltministerium zu übermitteln.
Die Anschrift des Tschechischen Umweltministeriums lautet:
Ministerstvo ŽivotnÃho ProstÅedÃ
100 00 Praha 10 - Vršovice
Vršovická
65
Tschechische Republik
Das gegenwärtig durchgeführte Verfahren ist eine grenzüberschreitende Ãffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Ãbereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verpflichtet haben. Danach ist den Bürgern anderer betroffener Länder ebenso wie der tschechischen Ãffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Hierfür wird entsprechend den tschechischen Vorschriften eine Frist von 30 Tagen eingeräumt.
Das Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäà der Espoo-Konvention und dem tschechischem Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung â AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar.
Weitere Informationen: http://www.reaktorsicherheit.bayern.de






